Die gesundheitsbewusste
Ernährung
Eine täglich
abwechslungsreiche Kost ist die beste Grundlage für ein
gesundes Wachstum sowie für die körperliche und
geistige Fitness bei Kindern.
| Die
Mittagsversorgung im
Moggerla erfolgt durch "Hofmann
Menü-Manufaktur". Dieser, mit dem "Preis der Besten" in Gold
mehrfach ausgezeichnete Verpflegungsspezialist legt
allerhöchsten Wert auf qualitativ hochwertige und garantiert
unbedenkliche Zutaten für die Speisen mit kindgerechten
Rezepturen. Bei der Herstellung wird vollständig auf
Konservierungsstoffe, genetisch veränderte Lebensmittel sowie |

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Geschmacksverstärker
verzichtet. Ein umfangreiches Sortiment
in Ergänzung mit Rohkost, Salaten und Obst
gewährleistet bei ausgewogener Speisenplanung in Absprache mit
der Moggerla-Leitung eine Versorgung der Kinder nach den Vorstellungen
der "Optimierten Mischkost".
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Der
Speiseplan wird im
Eingangsbereich mit einer wöchentlichen Vorausplanung zu Ihrer
Einsicht ausgehängt. Wünsche der Kinder und
Personensorgeberechtigten können, wenn im Interesse aller,
berücksichtigt werden.
Bei Allergien und
Unverträglichkeiten von Speisen ist dies
unbedingt zu vermerken.
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Nahrungsmittelallergien
und Diätkost
sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Werden Kinder über die Mittagszeit im Moggerla betreut,
besteht eine Teilnahmepflicht an der Mittagsversorgung. An- und
Abmeldungen sind bis spätestens 8:30 Uhr des gleichen Tages in
der Einrichtung vorzunehmen. Die Verpflegungskosten werden monatlich
unabhängig von den Betreuungskosten berechnet.
| Zur
Förderung der
Gesundheit der Kinder gehört auch das Erlernen eines gesunden
Ess- und Trinkverhaltens. Deshalb werden alle Mahlzeiten mit
genügend Zeit in einer ruhigen, gemütlichen
Atmosphäre eingenommen. Es werden stets frische
Getränke wie stilles Wasser, Schorlen, verschiedene Teesorten
und Milch angeboten.
Süße Speisen und Naschwerk werden sparsam in die
Ernährung eingebaut. |

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Wünschen die Personensorgeberechtigten nicht, dass ihr Kind am
Verzehr von mitgebrachten Nahrungsmitteln (z.B.
Süßigkeiten, Obst, abgepackte-gekaufte Kekse und
Kuchen) von Dritten teilnimmt, ist dieses der Geschäftsleitung
schriftlich mitzuteilen.
Die Qualität der Speisen sowie die Kontrolle der Hygiene und
Sauberkeit im Verpflegungsbereich werden täglich
überprüft und dokumentiert.
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