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Die Betreuungsgebühren HortKostenDie monatlichen Kosten für einen Platz in unserem Moggerla werden bestimmt von der Buchungsdauer und setzen sich wie folgt zusammen:
Gebührenstaffelung
Sie können 2/3 der Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder bis zu einer Höhe von 4.000,00€ pro Jahr von der Steuer absetzen bzw. einen entsprechenden Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Ferner kann Ihnen Ihr Arbeitgeber sozialabgabenfrei (brutto wie netto) Zuschüsse zur Kinderbetreuung zahlen. Außerdem besteht die Möglichkeit der Förderung eines Platzes über das Jugendamt. Erwerb des Moggerla-Bausteines: Die Eltern bezahlen bei Unterzeichnung des Betreuungsvertrages eine Sicherheitskaution bzw. erwerben einen Baustein des Moggerla. Der Wert des Bausteines beträgt 300 Euro. Nach Ablauf des Betreuungszeitraumes, also bei Beendigung des Vertrages, erhalten die Eltern diesen Baustein unverzinst zurück. So helfen alle, das Fundament des Moggerla zu bauen und den Verein hinsichtlich der zu erbringenden Vorleistungen abzusichern. Vereinsbeitrag: Voraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes in der Einrichtung ist die Mitgliedschaft im Verein Moggerla e.V. (siehe Menüpunkt "Verein") Bei Beendigung eines Vertragsverhältnisses vor Antritt des Platzes (d. h. nach Vertragsabschluss – auch mündlich – und vor Vertragsbeginn) wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 75 fällig (wird von der Kaution abgezogen). Sollte der vertraglich reservierte Platz bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsbeginn nicht neu besetzt werden können, wird die Kaution einbehalten. Das Beitragskonto wird danach geschlossen und das Vertragverhältnis beendet. |
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