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Die ElternmitwirkungEs gibt zwei Gremien der Elternmitwirkung:
Die Elternversammlung, bei uns Mitgliederversammlung, hat ein allgemeines und umfassendes Informationsrecht. Der Träger und das pädagogische Personal müssen auf Verlangen Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten erteilen. Die Elternversammlung hat das Recht sich dazu zu äußern. Die Aufgaben des Rates der Kita-Einrichtung, dem Zusammenschluss von Träger-, Elternbeirats- und Personalvertretern beinhaltet die Beratung über Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit und die Sorge um die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung. Außerdem vereinbart der Rat der Kindertagesstätte die Aufnahmekriterien für die neuen Kinder. Die gemeinsame Verantwortung von Träger, Personal und Elternbeirat für die Einrichtung bedeutet Entlastung und Unterstützung. Jede in diesen Gruppen vorhandene Kompetenz sollte genutzt werden, um die anstehenden Aufgaben für den Betrieb und die fachliche Qualität der Kita zu gewährleisten. Die Elternvertreter werden (ohne offizielle Wahl) aus den Reihen der Eltern gesucht. Schön wäre es, wenn wir aus jeder Betreuungsgruppe einen Vertreter finden würden. Dabei sind besonders wichtig:
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Freunde |
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