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Schulhort - Begriffliches


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Ein Schulhort, Kinderhort oder einfach nur Hort ist in Deutschland überwiegend eine pädagogische Einrichtung der Kindertagesbetreuung, den Grundschüler meist bis zur 4. Klasse besuchen können. Solche Horte sind Einrichtungen der Jugendhilfe und haben (wie der Kindergarten oder die Kinderkrippe) einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Tatsächlich liegt der Schwerpunkt häufig in der Hausaufgabenbetreuung und auf der Freizeitgestaltung. Gelegentlich gibt es besondere Hilfsangebote für lernschwache Kinder. In den meisten Horten wird unmittelbar nach der Schule auch ein Mittagessen für die Hortkinder angeboten.

Hort

Das Wort Hort (althochdeutsche Bedeutung: Schatz, Vorrat) wird im neuhochdeutsch üblicherweise im Sinne von sicherer Ort, Schutz, Zuflucht (Refugium) gebraucht. Im Einzelnen wird der Begriff in folgenden Bereichen verwendet:
  • Ein Schulhort (kurz: Hort) ist eine öffentliche oder private Einrichtung, in der Schülerinnen und Schüler nach dem Schulbesuch pädagogisch betreut werden.
  • In bestimmten Gebieten des deutschen Sprachraums werden Kindertagesstätten als Hort oder als Kinderhort bezeichnet.

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