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Kinderkrippe - Begriffliches


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Kinderkrippen sind pädagogische Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, die in der Regel Kinder im Alter bis zu drei Jahren aufnehmen. Sie sind Einrichtungen der Jugendhilfe und haben (wie der Kindergarten oder der Hort) einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag.

Der Auftrag der Kinderkrippe ist, den Kindern beste Entwicklungs- und Bildungschancen zu bieten. Kinderkrippen sind familienergänzende und -unterstützende Institutionen. Sie bieten kindgemäße Bildungsmöglichkeiten an, gewähren allgemeine und erzieherische Hilfen, fördern die Persönlichkeitsentfaltung sowie soziale Verhaltensweisen und orientieren sich an den Stärken der Kinder.

Die pädagogischen Mitarbeiter/innen beraten die Eltern in Erziehungsfragen und haben die Aufgabe, den Kindern entsprechend ihrer Entwicklung den Übergang zum Kindergarten zu erleichtern.

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit in Kinderkrippen auf Bundesebene ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Seit 1. August 2005 gilt für alle bayerischen Kindertageseinrichtungen, auch für Kinderkrippen, das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG). Kinderbild 6

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